Vom Individualrechtsschutz zur objektiven Verwaltungskontrolle

Das Wort von einem Funktionswandel der Verwaltungsgerichtsbarkeit macht seit einiger Zeit verstärkt die Runde. Durch das Recht der Europäischen Union werden zunehmend Grundpfeiler des deutschen Verwaltungsprozessrechts hinterfragt. Ausgehend vom Umweltrecht wird der für das deutsche Verwaltungsprozessrecht prägende subjektivrechtliche Individualrechtsschutz erweitert um Elemente einer objektiven Verwaltungskontrolle wie z.B. die altruistische Verbandsklage.

Ist der zugrunde liegende Ansatz auf das Umweltrecht beschränkt? Zielt das Unionsrecht allgemein darauf ab, nicht nur Verbänden, sondern jedem einzelnen Kläger eine prokuratorische Rechtsstellung für das objektive Interesse an einer Sicherung der praktischen Wirksamkeit und der Einheit des Rechts einzuräumen?

Die Folge wäre nichts weniger als ein Paradigmenwechsel für die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sie wäre nicht mehr beschränkt auf die Gewährung von Individualrechtsschutz in den Fällen, in denen Verwaltungsentscheidungen den Bürger in eigenen (subjektiven) Rechten verletzen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit würde nunmehr in Anlehnung vor allem an das französische Recht auch eine objektive Verwaltungskontrolle ausüben.

Damit betrifft das Thema zugleich auch in besonderer Weise die zukünftige Rolle der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Was unterschiede die Verwaltungsgerichte dann von völlig unabhängigen Aufsichtsbehörden nach unionsrechtlichem Vorbild? Welche Folgen hätte dies für die Bedingungen, unter denen Verwaltungsgerichtsbarkeit künftig ausgeübt werden müsste? Kann das deutsche Modell einer intensiven Inhaltskontrolle noch aufrechterhalten werden, wenn der Filter des subjektiven öffentlichen Rechts nicht zugleich die Zahl der zulässigen Klagen beschränkt? Sollte als „Kompensation“ also die Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte reduziert werden und/oder die Amtsermittlung einer dem Zivilrecht angenäherten Beibringungslast weichen?

Diese und weitere damit zusammenhängende Fragen sind so grundlegend, dass sie Gegenstand der Beratungen der öffentlich-rechtlichen Abteilung des 71. Deutschen Juristentages im September 2016 in Essen waren. Im Vorfeld dieser Beratungen hielten der Deutsche Juristentag gemeinsam mit dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, der Bucerius Law School, der Juristischen Fakultät der Universität Hamburg und dem Rechtsstandort Hamburg e.V. eine Auftaktveranstaltung am 22. April 2016 in Hamburg ab.

Datum

Ort

Bucerius Law School

Jungiusstr. 6
20355 Hamburg

Anfahrt Website

Programm

Begrüßung

Referent

Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht
Bucerius Law School

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Einführung

Referent

Friedrich-Joachim Mehmel
Präsident des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts und Vorsitzender des Rechtsstandort Hamburg e.V.

Prof. Dr. Thomas Mayen
Rechtsanwalt und Vorsitzender der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages

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Das Rechtsschutzsystem im Deutschen Verwaltungsrecht im Lichte der Rechtsprechung des EuGH

Referent

Prof. Dr. Christine Steinbeiß-Winkelmann
Ministerialrätin a.D. beim BMJ – Leiterin Referat „Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit“

Moderation

Dr. Renate Philipp
Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Das Rechtsschutzsystem im Französischen Verwaltungsrecht im Lichte der Rechtsprechung des EuGH

Referent

Prof. Olivier Jouanjan
Universität Paris II (Panthéon-Assas)

Moderation

Dr. Renate Philipp
Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Einordnung der Rechtsprechung des EuGH auch vor dem Hintergrund der Rechtsschutzsysteme Deutschlands und Frankreichs – zur Reichweite der Entscheidung des EuGH vom 15.10.2015 (C-137/14)

Referent

Prof. Dr. Vassilios Skouris
Ehem. Präsident des Europäischen Gerichtshofs
Affiliate Prof. Bucerius Law School

Moderation

Dr. Renate Philipp
Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht

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Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das System des subjektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG

Referent

Prof. Dr. Michael Eichberger
Richter am Bundesverfassungsgericht

Moderation

Dr. Renate Philipp
Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht

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Podiumsdiskussion

Teilnehmer

Prof. Dr. Christine Steinbeiß-Winkelmann
Ministerialrätin a.D. beim BMJ – Leiterin Referat „Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit“

Prof. Olivier Jouanjan
Universität Paris II (Panthéon-Assas)

Prof. Dr. Vassilios Skouris
Ehem. Präsident des Europäischen Gerichtshofs
Affiliate Professor Bucerius Law School

Prof. Dr. Michael Eichberger
Richter am Bundesverfassungsgericht

Dr. Rüdiger Nolte
Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht

Moderation

Friedrich-Joachim Mehmel
Präsident des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts und Vorsitzender des Rechtsstandort Hamburg e.V.

Prof. Dr. Thomas Mayen
Rechtsanwalt und Vorsitzender der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages

Tagungsbericht

Prof. Dr. Bernhard Stüer
Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Münster / Osnabrück

Impressionen

Slideshow Alt 1

Fotografie © Jan Stemplewitz